Nach einem monatelangen Streit zwischen den verschiedenen Bundesministerien um die Finanzierung der energetischen Gebäudesanierung hat die Regierung am Mittwoch beschlossen, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen.
Interessenverbände reagierten mit Zustimmung auf diese Entscheidung. Der Hauseigentümerverband Haus & Grund sieht in diesem Schritt die Gelegenheit, das Vermittlungsverfahren für Nachbesserungen am Gesetz zu nutzen. Beispielsweise soll ihrer Meinung nach die Bedingung aufgeweicht werden, dass Sanierungsarbeiten zu einem Energieverbrauch von nur 85 Prozent in Bezug auf den heutigen Neubaustandard führen müssen. Dieser Wert solle durch die Richtgröße 115 Prozent ersetzt werden.
Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler und Umweltminister Norbert Röttgen richteten hingegen einen Appell an die Bundesländer, dem Steuerrabatt doch noch zuzustimmen. Rösler erklärte, dass die steuerliche Förderung wichtige Impulse für mehr Energieeffizienz geben könne. Dies sei somit auch für die vielen mittelständischen Unternehmen gut, die von einem wachsenden Markt profitieren könnten.
Anfang Juli hatten die Länder die geplante steuerliche Absetzbarkeit für Klimaschutzmaßnahmen bei Gebäuden abgelehnt. Das im Rahmen der Energiewende angesetzte Vorhaben sieht vor, dass Hausbesitzer, deren Wohngebäude vor 1995 begonnen wurde, zehn Jahre lang jeweils zehn Prozent ihrer Sanierungskosten steuerlich geltend machen können. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Wohngebäude nach der Sanierungsmaßnahmen einen hohen energetischen Standard einhalten.
Um die Zinsen für Kredite der staatlichen KfW-Banken zu senken, sollen ab 2012 jährlich 1,5 Milliarden Euro aufgebracht werden. Durch Dämmung und Modernisierung der Gebäude sollen diese zudem steuerlich besser abgeschrieben werden können. Die Länder wollen jedoch keine Mitfinanzierung der damit verbundenen Steuerausfälle übernehmen. Und auch Finanzminister Schäuble will die Steuermindereinnahmen der Länder nicht ausgleichen.